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9 Jahre in 12 Minuten: Dokumentation des Baus des PSW Limmern | Axpo
Ein Muss für alle PV-Betreiber, aber Technikfans, Energieinteressierte und alle, die sich für grosse Ingenieurkunst interessieren: Verfolge im Filmzusammenschnitt die Highlights aus 9 Jahren Bauzeit im Schnelldurch-lauf. Film ab!
Prof. em. Dr. Lino Guzzella: Energie – Ökonomische Notwendigkeit und geostrategischer Machtfaktor.
«Die Welt braucht mehr Energie, die Schweiz besonders mehr elektrische Energie», sagt der ehemalige ETH-Präsident Prof. em. Dr. Lino Guzzella, in seinem Vortrag am Institut für Schweizer Wirtschaftspolitik (IWP) an der Universität Luzern. Seit Erfindung der Dampfmaschine habe der menschliche Erfindungsgeist stets neue Energiequellen erschlossen. Heute verbrauche die Menschheit so viel und so günstige Energie wie nie. Der Energieverbrauch werde auch im 21. Jahrhundert weiter steigen. Allein die Entwicklung der künstlichen Intelligenz benötige enorme Energiemengen. Dieser wachsende Bedarf werde auf absehbare Zeit zu einem grossen Teil mit Kohle, Öl und Erdgas gedeckt. Deshalb würden diese Energieträger auch die Geopolitik weiterhin prägen.
Die Regulierung des Bodensees seit 1960
26. Okt. 2026 · @Hans-Jörg
Der Bodensee ist einer der wenigen grossen Alpenrandseen ohne Abflusssteuerung. Seit 1960 gab es genau einen ernsthaften Anlauf, das zu ändern; er scheiterte Anfang der 1970er-Jahre vor allem am Widerstand im Thurgau. Seither gilt eine Regulierung politisch als kaum durchsetzbar.
Ausgangslage vor 1960
Die Idee ist alt. Das erste Projekt stammt von 1879 und legte die sogenannte Schaffhauser Bedingung fest: Nach einer Regulierung darf aus dem Untersee nicht mehr Wasser abfliessen als bisher maximal (1035 m³/s). Diese Bedingung galt für alle späteren Projekte.
Die Regulierungsfrage war eng mit dem Plan verknüpft, den Hochrhein von Basel bis zum Bodensee für Güterschiffe befahrbar zu machen. Ein Staatsvertrag zwischen der Schweiz und Deutschland von 1929 sah diesen Ausbau grundsätzlich vor.
1960er-Jahre: Hochrheinschifffahrt und Regulierwehr
1961 – Gegenbewegung in Deutschland. Am 14. Januar 1961 gründeten die Natur- und Heimatschutzvereine Badens und Württembergs die «Arbeitsgemeinschaft zum Schutz von Hochrhein und Bodensee». Sie wehrten sich gegen die Hochrheinschifffahrt, die in Fachkreisen als beinahe beschlossene Sache galt.
1961 – «Projekt 61». Das Eidgenössische Amt für Wasserwirtschaft legte ein Gesamtprojekt für die Schiffbarmachung Basel–Bodensee vor. Die Staustufe Hemishofen beim Ausfluss des Untersees hätte auch der Bodenseeregulierung gedient: Sie sollte den Hochwasserschutz verbessern und im Winter genügend Fahrwassertiefe sichern.
1964 – Bundesrat drängt auf Abklärung. Am 7. Januar 1964 erklärte der Bundesrat, er wolle die Frage der Bodenseeregulierung mit den Kantonen sowie mit Deutschland und Österreich möglichst rasch klären. Die Gegner, besonders in Schaffhausen, reagierten sofort und scharf; auch im Thurgau formierte sich starker Widerstand.
1965 – Bundesrat wird skeptisch. In einem Bericht vom 11. Mai 1965 schätzte der Bundesrat, die Schifffahrtsprojekte bräuchten mindestens 20 Jahre und wären gegenüber der Bahn nicht konkurrenzfähig. Der Ausbau dränge sich weder verkehrspolitisch noch wirtschaftlich auf.
1966–1977 – Ökologische Gutachten. Die Studien von Jagg (1966), Knoll et al. (1969) und Henne et al. (1977) kamen alle zum Schluss, eine Regulierung würde der Umwelt gravierend und unverantwortbar schaden.
1969–1977: Der letzte konkrete Anlauf
Von 1969 bis 1977 erarbeitete die Schweiz unter Begleitung eines internationalen technischen Ausschusses ein technisches Projekt samt Regulierreglement. Das Reglement von 1973 sah unter anderem vor:
- höhere Mindestwasserstände im Sommer
- alle Schaltjahre eine Absenkung im Februar/März für Uferarbeiten
- mehr Abfluss bei Rhein-Niedrigwasser von Oktober bis Dezember, um die Fahrwassertiefe für die Rheinschifffahrt zu erhöhen
Das Naturmuseum Thurgau zeigt heute ein Modell des Projekts mit einem Wehr und zwei Schiffsschleusen.
1973/74: Die Thurgauer Volksinitiative
Das war der entscheidende Wendepunkt. Auslöser war wohl das Regulierwehr-Projekt von 1966. Ein Aktionskomitee lancierte die «Thurgauer Volksinitiative zur Erhaltung der natürlichen See- und Flusslandschaft am Bodensee und Rhein», über die 1973 abgestimmt wurde. Trotz massiver Gegenpropaganda nahm das Stimmvolk den Verfassungsartikel deutlich an; neben dem Landschaftsschutz spielte die Sorge ums Trinkwasser eine Rolle.
Seither verpflichtet die Thurgauer Verfassung Kanton und Gemeinden, sich gegen Massnahmen zu wenden, welche die natürlichen Verhältnisse der See- und Flusslandschaft an Bodensee, Untersee und Rhein beeinträchtigen (§ 76 Abs. 3; die IGKB datiert die Bestimmung auf 1974). Der Rheinaubund wertete den Volksentscheid als Begräbnis der Lastschifffahrt bis in den Bodensee.
Ein Verbot auf staatsvertraglicher oder Bundesebene gibt es nicht. Die rechtlich stärkste Schranke ist diese kantonale Verfassungspflicht.
Formeller Verzicht auf die Schiffbarmachung
- 1974: Eine schweizerische und eine deutsche Delegation einigten sich, nur noch die Strecke Basel–Aaremündung für eine spätere Schifffahrt freizuhalten und auf die Schiffbarmachung bis zum Bodensee zu verzichten.
- 1987: Ein Bundesratsbericht kündigte an, Freihaltemassnahmen nur noch am Rhein bis zur Aaremündung und an der Rhone unterhalb des Genfersees zu treffen.
- 1993: Am 1. Mai 1993 trat die neue Verordnung über die Freihaltung der Wasserstrassen in Kraft. Damit verlor das Wehr Hemishofen seine verkehrspolitische Begründung.
Seit den 1990er-Jahren
1995 – Baden-Württemberg lehnt ab. Die Landesregierung lehnte es ab, den Bodensee als Rückhaltereservoir zu nutzen, weil dies den Zielen für den Bodensee widerspreche.
2001 – Thur-Stollen. Ein Gutachten von Vischer schlug einen Entlastungsstollen in die Thur vor. Weiterverfolgt wurde die Idee nicht.
2018 – KHR-Bericht. Die Internationale Kommission für die Hydrologie des Rheingebietes analysierte zwölf Regulierungsprojekte. Fazit: Unter heutigen politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen kaum realisierbar; kein Ansatz konnte überwiegende Vorteile belegen.
2024 – Stellungnahme der IGKB. Die Gewässerschutzkommission hielt fest, dass kein konkreter Regulierungsantrag vorliegt. Sie bestätigte ihre sehr kritische Bewertung, auch angesichts des Klimawandels, und sieht keinen Anlass für weitere Abklärungen.
2025/2026 – Trockenheit. Die IGKB stellte 2025 fest, dass der Klimawandel vor allem die sommerlichen Hochwasserstände senkt. 2026 fiel der See aussergewöhnlich tief: Am Pegel Berlingen wurde am 7. Oktober der tiefste je gemessene Wert erreicht, rund 15 cm unter dem Rekord von 1949. Seit 1. Oktober fahren die Kursschiffe mehrere Untersee-Häfen nicht mehr an. Eine neue offizielle Regulierungsinitiative ist bisher nicht bekannt.
Fazit
Ab 1960 trieben vor allem die Hochrheinschifffahrt und der Hochwasserschutz die Regulierungsidee an. Ökologische Gutachten, die Thurgauer Volksinitiative von 1973 und das schwindende wirtschaftliche Interesse an der Güterschifffahrt brachten sie zu Fall. Thurgau, Baden-Württemberg und die IGKB lehnen eine Regulierung heute klar ab.
Quellen
- IGKB: Die Regulierung des Bodensees (Kommissionstagung 2024)
- KHR-Bericht I-26: Die Regulierung des Bodensees (2018)
- Rheinaubund, natur + mensch 3/2004: Die Schiffbarmachung des Hochrheins – Eine Chronik
- Kanton Thurgau: Das Modell zum Bodenseeregulierungsprojekt 1973
- Thomas Wunderlin: Wie der Hochwasserschutz unterging (BLB)
- Schwäbischer Heimatbund: Arbeitsgemeinschaft zum Schutz von Hochrhein und Bodensee
- IGKB Medienmitteilung 2025
- wetter.net: Niedrigwasser am Bodensee (Oktober 2026)
TTT-Forum 2026: Beziehungen im 21. Jahrhundert
